Gepflegte Dreizimmerwohnung mit Balkon und Garage wird vermietet!

4600 Thalheim bei Wels, Oberösterreich
80m²

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Hermann Langanger VKB-Immobilien GmbH

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€ 1.465,20 / Monat Gesamtbelastung (inkl. MwSt.)

Objektbeschreibung

Objektart: Wohnung

Ort: Thalheim bei Wels

Wohnfläche: 80,00m²

Preise

Gesamtmiete: € 1.315,20

Miete: € 1.090,91

Betriebskosten: € 104,73

Heizkosten: € 125,00

Umsatzsteuer: € 144,56

monatliche Gesamtbelastung: € 1.465,20

Nettomiete: € 0,00

USt. Miete: € 0,00

Bruttomiete: € 0,00

Gesamtkosten: € 1.465,20

Mieterprovision: Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Detail

Objektnummer: 2390/4345

Mieterprovision: Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Beschreibung

Gepflegte Dreizimmerwohnung (ca. 80 m²) mit Balkon, Garage und Abstellraum in begehrter Lage zu vermieten!



Sehr gute Infrastruktur und Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel.



Schöne, funktionelle Küche vorhanden, über die in der Wohnung vorhandenen Möbel kann nach Absprache mit dem Vermieter verfügt werden.



 



Mietpreis:



Euro 1.200.-



Die Betriebskosten belaufen sich auf monatlich € 115,20.- inkl. USt.



Heizung und Warmwasser sind verbrauchsabhängig und betragen monatlich € 150.- inkl. USt.



Energieausweis HWB 23,6 kWh/m²a



Kaution: Euro 4.500,-.



Provisionsfrei für den Mieter!



Wir ersuchen Sie die freiwillige Mieterselbstauskunft ordnungsgemäß auszufüllen. 



Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung mit Hr. Langanger Hermann unter der Telefonnummer 0676 83 667 782. Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.



Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der



Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.



 



 



 



 


Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.