Nähe Kapuzinerkloster: 3 Zimmer mit Balkon und Ausblick
Objektbeschreibung
Objektart: Wohnung
Ort: Linz
Zimmer: 3
Wohnfläche: 91,55m²
Preise
Gesamtmiete: € 1.135,75
Miete: € 915,50
Betriebskosten: € 117,00
Umsatzsteuer: € 103,25
monatliche Gesamtbelastung: € 1.135,75
Detail
Objektnummer: 2390/4396
Badezimmer: 1
WC: 1
Balkon(e): 1
HWB: 146.3
Mieterprovision: Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Beschreibung
Wer möchte nicht mit Blick über die gesamte Innenstadt und dem Linzer Dom wohnen? Die ca. 91,55 m² große Wohnung ist mit Lift (4.OG) erreichbar.
Sie befindet sich in unmittelbarer Nähe des Kapuzinerklosters, am Fuße des Freinbergs.
Mit einer Küche, 2 Schlafzimmern und einem großen Wohn-, Esszimmer ausgestattet, ist die Wohnung sehr geräumig! Ein Balkon erweitert den Wohnraum.
Die Wohnung wird mit einer Nachtspeicherheizung (es fallen Stromkosten an!) beheizt.
Zur Wohnung gehören auch 1 Abstellraum und ein Kellerabteil.
Das Badezimmer (mit Badewanne), das WC und die Böden wurden komplett neu eingerichtet.
Geschäfte, Restaurants, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel sind in nur wenigen Minuten erreichbar.
Auch der Hauptbahnhof und öffentliche Verkehrsmittel sind in unmittelbarer Nähe.
Miete:
Euro 1.135,75 inklusive Betriebskosten und 10% USt.
Strom und Heizung (Stromkosten!) sind zusätzlich zu zahlen.
Kaution:
Euro 3.408,--
Über Finanzierungsmöglichkeiten informieren Sie gerne die WohnPlus-Spezialisten der VKB-Bank.
Mieterprovision:
Provisionsfrei für den Mieter!
Detailunterlagen:
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung bei Mag. Irmgard Donko unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1480 od. Mobil 0664 60 864 102.
Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01.07.2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.