PRINZIPIELL GUT GEMEINT
Wer eine Wohnung mietet oder vermietet, profitiert von der Einbindung eines neutralen Dritten – des Immobilienmaklers. Dieser kennt den Markt, den marktgerechten Preis, besorgt und überprüft die notwendigen Unterlagen, ist de facto Generalunternehmer in Sachen fairer Wohnraumvermittlung. Das wird binnen kurzem vielen noch mehr als bisher bewusst werden. Denn Wohnungssuchende ersparen sich ab Juli die Maklerprovision in Höhe von zwei Monatsmieten, verlieren aber Rechtssicherheit und Arbeitsersparnis.
ERSTAUFTRAGGEBER ZAHLEN
Ab 1. Juli gilt das sogenannte „Erstauftraggeberprinzip“ für die Bezahlung einer erfolgreich abgeschlossenen Maklerdienstleistung: Wer den Auftrag zur Vermittlung erteilt hat, der bezahlt. Wer eine Wohnung mietet, bezahlt keine Maklerprovision. Klingt gut. Ist auch gut gemeint. Aber wie so oft beweist sich: Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“. Bisher waren Makler meist als Doppelmakler tätig, haben als neutrale Vermittler auf einen fairen Interessensausgleich zwischen Vermietern und Mietern geachtet und vor allem bei den Mietern Informationslücken abgedeckt. Vermieter könnten nun der Versuchung erliegen, ohne die Unterstützung von Maklern Mieter zu suchen. Viele Wohnungen würden dann nur mehr von privat zu privat weitergegeben werden, wie das Beispiel Deutschland zeigt, wo das Bestellerprinzip vor einigen Jahren eingeführt worden war. Die Erfahrungen beim Nachbarn jenseits des Inn zeigen auch, dass besonders die Mieter zukünftig mit Widrigkeiten konfrontiert sind. Man sucht schließlich nicht jährlich eine neue Wohnung, hat demgemäß eher wenig Erfahrung dabei und muss sich auf professionelle und objektive Beratung eines Dritten verlassen können. Makler sichern als Doppelmakler marktkonforme und faire Angebote gleichermaßen für Mieter und Vermieter.
FAIRE ABWICKLUNG BLEIBT
Dem Wunsch des Gesetzgebers folgend sind Immobilienmakler zukünftig meist im Auftrag der Vermieter tätig. „Natürlich ist eine rechtskonforme und faire Abwicklung weiterhin gesichert“, warnt Dipl.-Ing. Mario Zoidl, Leiter der VKB-Immobilien, vor Panikmache. Aber auch als Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Oberösterreichs kennt er die Schattenseiten der Neuregelung: „Mieter verlieren Zug um Zug mit der scheinbaren Entlastung das uneingeschränkte Ausmaß der wertvollen Dienstleistung des Maklers“. Mieter ersparen sich durch Makler Zeit und Aufwand. Das muss ab Juli eingekauft werden, wenn Mieter bei Vertragsverhandlungen einen verlässlichen Partner an ihrer Seite haben wollen.
STABILER KOSTENANTEIL
Bisher war es selbstverständlich, dass sich Mieter darauf verlassen konnten, beispielsweise Vereinbarungen über Wohnungsinventar oder eventuell anstehende Reparaturen dokumentiert zu erhalten. „Natürlich sorgen Immobilienmakler auch weithin dafür, dass faire Verträge ordnungsgemäß erstellt und unterfertigt werden“, so Mario Zoidl, – unabhängig davon, wer die Erfolgsprovision bezahlt. Schließlich sind die Wohnkosten im vergangenen Jahrzehnt weniger stark gestiegen als die verfügbaren Einkommen. Der statistisch recht stabile Anteil der Wohnkosten am Einkommen von rund einem Sechstel wird sich nach Einschätzung der „Statistik Austria“, dem früheren Statistischen Zentralamt, in nächster Zeit wenig ändern.
„Gut gemeint“ als Rettungsseil
verändert „gut“ ins Gegenteil.