SCHENKEN KANN TEUER WERDEN
Die Geschenke unter dem Christbaum sind längst geöffnet, genutzt oder umgetauscht. Jetzt bleibt Zeit für ganz besondere Geschenke – Immobilien. Dabei ist einiges zu berücksichtigen, um persönliche Enttäuschungen, unerwartete Kosten und innerfamiliäre Streitigkeiten zu vermeiden. Denn rechtliche und steuerliche Probleme sind im Vorhinein zu überlegen, schenken kann teuer werden.
RECHTSSICHERHEIT
Rein sachliche Gründe für eine Schenkung von Häusern, Grundstücken oder Eigentumswohnungen bereits zu Lebzeiten können die laufenden oder zukünftigen Kosten für die Erhaltung sein. Diese Belastungen haben dann der oder die Beschenkte zu tragen, meist ja die Kinder. Umgekehrt erhält dadurch die nächste Generation bei notwendigen größeren Investitionen Rechtssicherheit. Gerade vor umfangreichen Ausbau- oder Sanierungsmaßnahmen kann steuerreduzierendes Schenken besonders sinnvoll sein. Viele Eltern lassen sich dann persönlich oder für eine allfällige spätere Pflegekraft ein Wohnrecht zusichern und ein Zustimmungsrecht der Eltern zur eventuellen Belastung oder Veräußerung der Immobilie. Denn es kann immer anders kommen, als man vermutet.
WOHNRECHT
Auch das Recht, weiterhin in der verschenkten Immobilie zu wohnen, sollte nicht nur für Schenkende gelten, sondern ebenso für dessen oder deren LebenspartnerIn. Noch eines: Immobilien beispielsweise auf mehrere Kinder zu verteilen, geht selten gut aus. Das legt die Basis für zukünftige Konflikte. Hier kann ein rechtzeitiger Verkauf samt fairer Vermögensaufteilung Streitereien vermeiden, empfiehlt Dr. Birgit Wittmann, ihres Zeichens erste Frau, die in Linz eine Notariatsstelle übernommen hat. Beratung ist bei Immobilienschenkungen generell besonders gefragt. Denn es ist beispielsweise nicht möglich, nur einem Lieblingskind alles zu schenken. Auch die anderen Kinder haben Anspruch auf ihren Pflichtteil.
PAUSCHALWERT
Rein steuerlich ist es derzeit gleichgültig, ob eine Immobilie geschenkt oder vererbt wird. Die Steuer wird in beiden Fällen nicht nach dem Verkehrswert berechnet, sondern auf Basis eines in der Regel deutlich günstigeren Pauschalwertes. Bei Schenkungen oder Erwerb durch nahe Angehörige kommen drei Steuerstufen zur Anwendung: Für die ersten 250.000 Euro fallen 0,5 Prozent Grunderwerbsteuer an. Für die nächsten 150.000 Euro zwei Prozent. Erst ab 400.000 Euro sind 3,5 Prozent zu bezahlen. Immobilienmakler mit regionalem Marktüberblick können hier mit Wertschätzungen erste Orientierungsgrößen liefern. Bei der Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent des dreifachen Einheitswertes ins Grundbuch gibt es allerdings kein Pardon. Diese Kosten fallen auf jeden Fall an. Im Gegensatz zur Immobilienertragssteuer, die bei unentgeltlichen Übertragungen nicht schlagend wird. Mit der Eintragung ins Grundbuch ist man als Beschenkter dann tatsächlich Eigentümer der Liegenschaft oder des Grundstücks.
Ein Haus verschenken über Nacht
hat oft schon Streiterei entfacht.